Ergänzende Lieferbedingungen für Software
der Pfeffermond GmbH vom 01.08.2025
Die Ergänzenden Lieferbedingungen für Software finden ausschließlich Anwendung auf die – zeitlich befristete wie unbefristete – Überlassung von Individual- und Standard-Software (im Folgenden „Software“ genannt), auch als Teil oder im Zusammenhang mit einer Lieferung der zugehörigen Ziel-Hardware. Soweit eine Pflichtverletzung oder eine Leistungsstörung ihre Ursache jedoch nicht in der Lieferung der Software selbst hat oder die Ergänzenden Lieferbedingungen für Software keine Regelungen enthalten, gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Pfeffermond GmbH (nachfolgend „Pfeffermond“) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.
- Nutzung der Software und der dazugehörenden Dokumentation
- Software im Sinne dieser Ergänzenden Lieferbedingungen für Software ist von Pfeffermond programmierte Individual- oder Standard-Software (z.B. Bedienungs-, Anwendungs-, Konfigurations-Programme) auch als Teil oder im Zusammenhang mit einer Lieferung der zugehörigen Ziel-Hardware, die als Teil der Lieferleistung gemeinsam mit den Hardwareprodukten geliefert werden.
- Die Überlassung einer Dokumentation bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Wenn eine Dokumentation überlassen wird, so umfasst der Begriff „Software“ im Folgenden auch die Dokumentation.
- Von Pfeffermond gelieferte Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle urheberrechtlichen Schutz- und Verwertungsrechte liegen ausschließlich bei Pfeffermond.
- Der Kunde erwirbt mit Entrichtung der Gegenleistung eine Einfachlizenz, d.h. Pfeffermond räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche Recht ein, die Software zeitgleich nur auf einem Gerät (Ziel-Hardware) bzw. an einem Arbeitsplatz zu benutzen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
- Dieses Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist dieses Nutzungsrecht zeitlich unbegrenzt.
- Der Kunde darf die Software von einem Gerät (Ziel-Hardware) bzw. Arbeitsplatz auf ein anderes Gerät (Ziel-Hardware) bzw. auf einen anderen Arbeitsplatz übertragen, vorausgesetzt, dass die Software zu jedem Zeitpunkt immer nur gemäß der Anzahl an von Pfeffermond erworbenen Lizenzen genutzt werden kann.
- Soweit dem Kunden Software überlassen wird, für die Pfeffermond nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht besitzt (im Folgenden „Fremd-Software“), gelten zusätzlich und vorrangig vor den Bestimmungen dieser Ziffer 1 die zwischen Pfeffermond und seinem Lizenzgeber vereinbarten Nutzungsbedingungen.
- Pfeffermond räumt dem Kunden das – aus wichtigen Gründen widerrufliche – Recht ein, die ihm übertragenen Nutzungsrechte auf Dritte unter Aufgabe der eigenen Nutzung weiter zu übertragen.
- Der Kunde ist zur Einräumung von Unterlizenzen nicht berechtigt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder abgeleitete Werke zu erstellen. Die Dekompilierung ist nur im Rahmen des § 69e UrhG gestattet.
- Die Überlassung der Software erfolgt ausschließlich in maschinenlesbarer Form („object code“). Die Überlassung des Quellcodes („source code“) ist ausgeschlossen.
- Bei Überlassung von Software mittels elektronischer Kommunikationsmedien (z.B. Internet) erfolgt der Gefahrenübergang, sobald die Software den Bereich verlässt, auf den Pfeffermond Einfluss hat.
- Software-Sachmängel
- Der Kunde erkennt an, dass es nicht möglich ist, Software in allen Anwendungsfällen fehlerfrei zu entwickeln.
- Pfeffermond übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich die gelieferte Software mit der vom Kunden verwendeten Datenverarbeitungsumgebung – insbesondere mit eingesetzten Software- und Hardwareprodukten – verträgt.
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten.
- Treten während dieser Frist Fehler auf, wird Pfeffermond diese untersuchen und nach eigenem Ermessen durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung beheben.
- Rechtsmängel
Sofern nicht anders vereinbart, ist Pfeffermond verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Software frei von Schutzrechten Dritter ist (im Folgenden „Schutzrechte“).
- Haftung
Soweit nicht anders bestimmt, haftet Pfeffermond auf Schadensersatz (nachfolgend „Schadensersatz“) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Beendigung
Die Nutzungsberechtigung endet automatisch, wenn der Kunde eine wesentliche Bestimmung dieser Vertragsbedingungen verletzt.
- Ausfuhrbeschränkungen
Die Ausfuhr der Software kann – z. B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszwecks – genehmigungspflichtig sein.